Equidenpass Schweiz: TVD, Agate und die Heimtier-Frage
Zuletzt geprüft: 30. Oktober 2026
In der Schweiz kommt der Chip vor dem Pass, und jedes Pferd bekommt einen Verwendungszweck: Nutztier oder Heimtier. Für die Korrektur dieses Entscheids bleiben genau zehn Tage.
Dieser Text fasst veröffentlichte Vorschriften zusammen und ist keine Rechtsberatung. Diese Seite gilt für die Schweiz. Es gibt sie auch auf Französisch und Italienisch. Für Deutschland und Österreich gelten andere Register.
Der Chip kommt zuerst, dann der Pass
Die Schweizer Reihenfolge ist umgekehrt zu dem, was viele erwarten. Alle Equiden müssen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert sein — der Zugang läuft über das Portal Agate, die Pässe stellt die Identitas AG aus. Und der Pass wird erst ausgestellt, wenn die Mikrochipnummer bereits in der TVD steht. Wer den Pass beantragt und sich wundert, warum nichts kommt, hat meist genau diesen Schritt offen.
Nutztier oder Heimtier — die Schweizer Besonderheit
Das ist der Punkt, den es so in den Nachbarländern nicht gibt und der die grössten Folgen hat. In der Schweiz wird für jedes Pferd ein Verwendungszweck deklariert: Nutztier oder Heimtier. Eine Änderung von Nutztier zu Heimtier ist der TVD innerhalb von drei Tagen zu melden und muss sowohl in der TVD als auch im Pass eingetragen werden — beides, nicht das eine oder das andere. Der Status entscheidet mit darüber, welche Arzneimittel eingesetzt werden dürfen, und ist der erste Ort, an dem der Tierarzt nachsieht. Wer ein Pferd als Nutztier hält, führt zudem ein Behandlungsjournal und bewahrt es drei Jahre auf.
Zehn Tage, um sich zu korrigieren. Wurde der Verwendungszweck falsch gewählt, kann der Halter dies mit einem Formular beim Helpdesk der Identitas AG richtigstellen — innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Heimtier-Klebers. Danach steht die Deklaration. Es lohnt sich, diesen Entscheid einmal bewusst zu treffen statt nebenbei.
Standortwechsel: 30 Tage
| Pflicht | Frist |
|---|---|
| Registrierung in der TVD | für alle Equiden, über Agate |
| Pass | wird erst nach Registrierung der Chipnummer ausgestellt |
| Standortwechsel melden | innerhalb von 30 Tagen |
| Ab wann melden | bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen — auch Sömmerung oder längeres Training |
| Eigentümerwechsel melden | innerhalb von 30 Tagen |
| Wechsel zum Heimtier melden | innerhalb von 3 Tagen |
| Verwendungszweck korrigieren | 10 Tage nach Erhalt des Heimtier-Klebers |
Drei deutschsprachige Länder, drei Uhren
Wer Pferde über die Grenze bewegt, sollte die Zahlen nicht verwechseln: die Schweiz meldet Standortwechsel innerhalb von 30 Tagen in die TVD, Österreich Zu- und Abgänge innerhalb von 7 Tagen ins VIS, Deutschland führt HI-Tier. Dieselbe Sprache, dasselbe EU-Vorbild — drei verschiedene Systeme.
Beim Kauf
Chip auslesen und mit dem Pass abgleichen, Abzeichen prüfen, den Verwendungszweck kontrollieren — und nach dem Kauf den Eigentümerwechsel und, wenn das Pferd umzieht, den Standortwechsel innerhalb von 30 Tagen in der TVD melden.
Wo EquiDiary hilft
Die Dokumentenmappe am Pferd hält Passseiten, Registrierungen, Versicherung und Kaufvertrag — lesbar für alle, denen der Besitzer beim Teilen Zugriff darauf gibt (das wird für jede Freigabe festgelegt, und ein Freigabelink zeigt sie nie), nur vom Besitzer änderbar. Der Tierarzt im Notdienst muss nicht anrufen, um den Verwendungszweck zu erfahren.
Häufig gestellte Fragen
Wo werden Pferde in der Schweiz registriert?
In der Tierverkehrsdatenbank (TVD), zugänglich über das Portal Agate. Die Equidenpässe stellt die Identitas AG aus, und der Pass wird erst ausgestellt, wenn die Mikrochipnummer in der TVD registriert ist.
Was bedeutet Nutztier oder Heimtier?
Der deklarierte Verwendungszweck des Pferdes. Eine Änderung von Nutztier zu Heimtier ist der TVD innerhalb von drei Tagen zu melden und muss sowohl in der TVD als auch im Pass eingetragen werden, und der Status wirkt darauf, welche Arzneimittel eingesetzt werden dürfen.
Ich habe den Verwendungszweck falsch gewählt. Was nun?
Der Halter kann dies mit einem Formular beim Helpdesk der Identitas AG korrigieren — innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Heimtier-Klebers.
Wann muss ich einen Standortwechsel melden?
Innerhalb von 30 Tagen, und zwar bei allen Aufenthalten, die 30 Tage überschreiten — auch bei Sömmerung oder längeren Trainingsaufenthalten.
Quellen
- Identitas AG — Equidenpass
- Schweizerischer Verband für Pferdesport — Kennzeichnung und Registrierung von Equiden in der Schweiz
- Merkblatt — Standortwechsel melden
- Merkblatt Tierverkehr Equiden
- Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401), Art. 15e — Meldefristen für Equiden
- Tierarzneimittelverordnung (TAMV, SR 812.212.27), Art. 28 und 29 — Behandlungsjournal
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Siehe auch: Impfplan Pferd Schweiz — 365 Tage national, sechs Monate international.