Equidenpass Österreich: VIS, Meldefristen und die 7-Tage-Regel
Zuletzt geprüft: 5. August 2026
In Österreich reicht der Pass nicht mehr. Seit 2023 wird auch die Aufenthaltsmeldung im VIS kontrolliert — sieben Tage, und die Pflicht trifft den Halter, nicht den Stall.
Dieser Text fasst veröffentlichte Vorschriften zusammen und ist keine Rechtsberatung. Diese Seite gilt für Österreich. Für Deutschland gilt die deutsche Fassung, für die Schweiz die Schweizer — drei Länder, drei Datenbanken, drei Fristen.
Pass und Meldung sind zwei verschiedene Pflichten
In Österreich hängen zwei Dinge zusammen, die gerne verwechselt werden. Erstens braucht jeder Equide einen lebenslang gültigen Equidenpass — verpflichtend für alle Pferde, Esel und Kreuzungen seit dem 1. Juli 2009. Zweitens muss der Aufenthalt des Tieres gemeldet werden, und zwar in einer eigenen Datenbank. Der Pass allein genügt seit 2023 nicht mehr.
Die Fristen
| Pflicht | Frist |
|---|---|
| Fohlen identifizieren und Pass ausstellen | innerhalb eines Jahres nach der Geburt |
| Zu- oder Abgang eines Equiden melden | innerhalb von 7 Tagen im VIS |
| Ab wann melden | bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen |
| Sport-, Arbeits- und Zuchtpferde | bis zu 90 Tage ohne Meldung; Zuchthengste die ganze Decksaison |
| Tod des Pferdes | ebenfalls meldepflichtig |
VIS: was das ist und warum es ab 2023 ernst wurde
Das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) ist die zentrale Datenbank. Grundlage ist die EU-Verordnung 2021/963, die seit Juli 2021 verlangt, dass Halter Zu- und Abgänge dort eintragen. Die Bestände waren bis Ende 2022 zu registrieren; seit 1. Jänner 2023 wird die Einhaltung der Meldepflicht von der Veterinärbehörde kontrolliert. Wer ein Pferd hält — auch nur eines, auch privat — ist Halter im Sinne dieser Pflicht.
Der häufigste Irrtum: „Mein Pferd steht im Einstellbetrieb, der meldet das schon." Die Meldepflicht trifft den Halter. Wer wen meldet, gehört in den Einstellvertrag geschrieben — nicht in eine Annahme.
Die Seite zum Verwendungszweck
Wie überall in der EU entscheidet der Eintrag zum Verwendungszweck darüber, welche Arzneimittel eingesetzt werden dürfen. Der Tierarzt sieht zuerst dort nach. Liegt der Pass nicht vor, wird die Behandlung enger — deshalb gehört er dorthin, wo er im Notfall erreichbar ist.
Beim Kauf
Chip auslesen und mit dem Pass abgleichen, Abzeichen mit dem Tier vergleichen, Verwendungszweck prüfen, fragen ob Original oder Zweitpass. Danach: den Zugang im VIS innerhalb von sieben Tagen eintragen und den Halterwechsel der ausstellenden Stelle melden.
Wo EquiDiary hilft
Die Dokumentenmappe am Pferd hält Passseiten, Zuchtbescheinigung, Versicherung und Kaufvertrag — getrennt von den Journaleinträgen, für alle geteilten Personen lesbar, aber nur vom Besitzer änderbar. Und ein Pflegeplan erinnert an das, was ein Datum hat.
Quellen
- Verbrauchergesundheit.gv.at — Pferd, die amtliche Übersicht
- VIS — Häufig gestellte Fragen zu Equiden (Meldefristen und Ausnahmen)
- Landwirtschaftskammer Niederösterreich — Pferdepass und Aufenthaltsmeldung für alle Equiden verpflichtend
- Pferderevue — Neue Meldepflicht für alle Pferdehalter
- Verordnung (EU) 2021/963 zur Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Equiden
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Siehe auch: Impfplan Pferd Österreich — ÖTO § 11 und die zwei Zahlen.